Ausschreibung und
Turnierordnung BMM U14 2009/2010
1.
Meldung
bis zum
15.05.2010 per Email an
Johannes Altenähr (johannes_altenaehr@yahoo.de) und
Michael Raus (micrast@web.de)
(Empfangsbestätigung beachten!!)
2.
Termin:
06.06.2010
Der
endgültige Termin wird mit der Auslosung bekannt gegeben. Der Termin ist
einzuhalten (BTO
Ziff 12).
Spielbeginn: 09.00 h
3.
Modus
Es wird ein
Schnellschachturnier mit Vierermannschaften als Rundenturnier gespielt. Die
erstgenannte
Mannschaft führt an den Brettern 1 und 4 die schwarzen Steine.
4.
Spielberechtigung
Stichtag
ist der 1.1.96 Die Verantwortung für die Spielberechtigung Ihrer Spieler gem.
BTO und JSpO liegt
ausschließlich bei den Vereinen. Die Spielberechtigung nachgemeldeter
Jugendlicher muss wenigstens eine
Woche vor
dem ersten Einsatz nachgewiesen werden. Dies geschieht durch rechtzeitiges
Einsenden einer
Kopie des
Meldebogens der Passtelle bzw. einer Kopie der vorläufigen Spielgenehmigung an
den Jugend-
wart.
Verstöße in diesem Bereich
ziehen im Normalfall Punktabzug und eine Geldbusse nach sich (BTO
10.8).
5.
Mannschaftszusammensetzung
gem. JSpO Ziff. 3.1.1.
Da es sich um
ein internes Bezirksturnier ohne Qualifikation handelt, das Jugendliche an den
Spielbetrieb
heranführen soll, kann die Mannschaftsaufstellung am Spieltag vor der ersten
Runde festgelegt werden.
6.
Bedenkzeit
(JSpO Ziff. 4)
Die
Bedenkzeit beträgt je Spieler 15 Minuten für die ganze Partie. Es gelten dabei
die FIDE-Bestimmungen
für
Schnellschachturniere.
7.
Leitung der Mannschaftskämpfe
Die
Mannschaftskämpfe werden vom Turnierleiter geleitet.
8.
Materialgestellung und Spiellokal
Der
Ausrichter stellt Material und Spiellokal. Letzteres muss einwandfreie
Turnierbedingungen bieten und
darf keine
Gaststätte sein. Für den Zustand des SL ist ausschließlich der ausrichtende
Verein verantwortlich.
9. Spielbericht
Ergebnismeldung hat unverzüglich nach Beendigung des Mannschaftskampfes per
Spielberichtskarte an den
Turnierleiter zu erfolgen.
10. Bussen
Alle
Verstöße gegen Ausschreibung und Turnierordnung können mit (Geld-)Bussen belegt
werden, die im
Ermessen
des Turnierleiters liegen.
11.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen
diese Ausschreibung ist Protest beim Bezirksspielausschuss gem. BTO Ziff. 9 (9.5
, 9.6 , 9.8)
möglich.
Rechtsmittel und sämtliche Unterlagen sind in 10facher Ausfertigung
vorzulegen. Die Protest-
gebühr ist
fristgerecht auf das Konto des SB Steinfurt zu überweisen.
Jugendwart und
Turnierleiter