Ausschreibung der Verbandsliga und der Verbandsklassen

des Schachverbands Münsterland, Saison 2005/2006

 

1. Es gelten die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) und die Turnierordnung des Schachbundes NRW (BTO) in Verbindung mit der Verbandsturnierordnung (VTO).

 

2. Das Rauchen im Turniersaal ist verboten.

 

3. Die Spielberechtigung richtet sich nach der Spielerpassordnung des Schachbundes NRW.

 

4. Auf- und Abstieg

 

(1)  Der Sieger der Verbandsliga erhält den Titel Verbandsmannschaftsmeister und steigt in die NRW Klasse auf. Die tabellenletzte Mannschaft der Verbandsliga steigt in die Verbandsklassen ab. Es steigen von der Verbandsliga in die Verbandsklassen weiterhin so viele Mannschaften ab, bis wieder zehn Mannschaften spielberechtigt sind.

 

(2)  Die jeweils erstplazierten Mannschaften der Verbandsklassen A und B steigen in die Verbandsliga auf. Aus den Verbandsklassen A und B steigen jeweils gleichmäßig der Tabellenletzte und gleichmäßig aus jeder Gruppe soviel Mannschaften in die jeweiligen Bezirke ab, bis wieder je zehn Mannschaften pro Verbandsklasse spielberechtigt sind. Die Bezirksmeister steigen in die Verbandsklasse auf.

 

(3)  Ein freiwilliger Abstieg in die nächstniedrigere Klasse ist nicht möglich.

 

(4)  Belegen nach Ende der Meisterschaftssaison mehrere Mannschaften punktgleich die Plätze, so gilt die Brettpunktwertung. Sollten auch die Brettpunkte der betroffenen Vereine gleich sein, so wird ein Stichkampf gespielt. Endet dieser Stichkampf unentschieden, so gilt die Berliner Wertung. Ergibt sich auch hier ein Gleichstand wird gelost.

 

(5)  Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten, in der Brettpunktwertung einer der betroffenen Mannschaften einen kampflosen Sieg erzielt hat (8 Brettpunkte), werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von den brettpunktgleichen Mannschaften gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen.

 

5. Spieltag , -modalitäten und Meldungen

 

(1)  Spielbeginn ist 16.00 Uhr. Die Vereine können untereinander einen früheren Spielbeginn vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, gilt die angesetzte Zeit. Anträge auf Spielverlegung müssen schriftlich erfolgen. Alles weitere regelt die BTO des SB NRW.

 

(2)  Die Bedenkzeit beträgt je Spieler/in zwei Stunden für 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde je Spieler/in ausgeführt werden. Es gelten die FIDE Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach, Artikel 10 der FIDE Spielregeln.

 

(3)  Die Originale der Notationsformulare müssen binnen 2 Tagen vom gastgebenden Verein an Joachim Ternes, Bischofsgrund 4, 48493 Wettringen, geschickt werden.

 

(4)  Der gastgebende Verein meldet das Spielergebnis binnen 2 Tagen (Datum des Poststempels) nach Beendigung des Kampfes mit einer Spielberichtskarte an den 2.Spielleiter. Spielberichtskarten ohne Poststempel müssen bis zum dem Spieltag folgenden Dienstag bei dem 2.Spielleiter abgegeben werden. Das Endergebnis und die Einzelergebnisse sind vom gastgebenden Mannschaftsführer bis spätestens 22.30 Uhr telefonisch an Bernd Lerke, Tel.: 02573/1659 (AB) durchzugeben. Gleichwertig zur telefonischen Meldung ist die Eintragung der Mannschafts- und Einzelergebnisse auf der Internetseite http://www3.milon.de/ bis dem Spieltag folgenden Tag 11.30 Uhr.

 

6. Bußen

 

(1)  Bei Nichtantreten zu den Mannschaftskämpfen werden folgende Bußen verhängt:

·        entschuldigtes Nichtantreten 50 EURO.

·        Wiederholungsfall 100 EURO.

·        unentschuldigtes Nichtantreten 125 EURO.

·        Wiederholungsfall 175 EURO.

·        unentschuldigtes Nichtantreten bei Heimspielen 250 EURO.

 

(2)  Bei entschuldigtem Nichtantreten gilt als Entschuldigung eine schriftliche Absage drei Tage vor dem Spieltermin (Datum des Poststempels).

 

(3)  Ein Verein der das Spielergebnis später als zwei Tage nach Beendigung des Kampfes meldet (Datum des Poststempel) wird mit einer Geldbuße in Höhe von 20 EURO belegt. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Spieljahres (deutliche Erhöhung bei weiteren Verstößen ) mit 30 EURO.

 

(4)  Weitere Geldbußen:

·        Versäumnis der telephonischen Meldung am Spieltag 10 EURO.

·        Wiederholungsfall 20 EURO.

·        Freilassen eines Brettes: 30 EURO.

·        Verstoß gegen die Pflichten des Mannschaftsführers 25 EURO, im Wiederholungsfall (deutlichen Erhöhung bei weiteren Verstößen) bis 100 EURO.

(5)  In Ausnahmefällen kann der 2.Spielleiter niedrigere Bußen verhängen.

 

7. Rechtsmittelbelehrung

 

Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von 10 Tagen beim Verbandsspielleiter Konstantin Rapatinski, Kirchhoffweg 72, 48159 Münster Protest gemäß Ziffer 9 ff. der Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen (BTO) eingelegt werden. Der gesamte Schriftverkehr ist in zehnfacher Ausfertigung dem Verbandsspielleiter zuzu-senden. Die Protestgebühr (90,00 EURO) ist in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen.