Ausschreibung
der Verbandsliga und der Verbandsklassen
des
Schachverbands Münsterland, Saison 2005/2006
1.
Es gelten
die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) und die Turnierordnung des
Schachbundes NRW (BTO) in Verbindung mit der Verbandsturnierordnung (VTO).
2. Das Rauchen im Turniersaal ist
verboten.
3. Die Spielberechtigung richtet sich
nach der Spielerpassordnung des Schachbundes NRW.
4.
Auf- und Abstieg
(1)
Der
Sieger der Verbandsliga erhält den Titel Verbandsmannschaftsmeister und steigt
in die NRW Klasse auf. Die tabellenletzte Mannschaft der Verbandsliga steigt in
die Verbandsklassen ab. Es steigen von der Verbandsliga in die Verbandsklassen
weiterhin so viele Mannschaften ab, bis wieder zehn Mannschaften spielberechtigt
sind.
(2)
Die
jeweils erstplazierten Mannschaften der Verbandsklassen A und B steigen in die
Verbandsliga auf. Aus den Verbandsklassen A und B steigen jeweils gleichmäßig
der Tabellenletzte und gleichmäßig aus jeder Gruppe soviel Mannschaften in die
jeweiligen Bezirke ab, bis wieder je zehn Mannschaften pro Verbandsklasse
spielberechtigt sind. Die Bezirksmeister steigen in die Verbandsklasse auf.
(3)
Ein
freiwilliger Abstieg in die nächstniedrigere Klasse ist nicht möglich.
(4)
Belegen
nach Ende der Meisterschaftssaison mehrere Mannschaften punktgleich die Plätze,
so gilt die Brettpunktwertung. Sollten auch die Brettpunkte der betroffenen
Vereine gleich sein, so wird ein Stichkampf gespielt. Endet dieser Stichkampf
unentschieden, so gilt die Berliner Wertung. Ergibt sich auch hier ein
Gleichstand wird gelost.
(5)
Wenn
bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten, in der Brettpunktwertung einer der
betroffenen Mannschaften einen kampflosen Sieg erzielt hat (8 Brettpunkte),
werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von den brettpunktgleichen
Mannschaften gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen.
5. Spieltag , -modalitäten und Meldungen
(1)
Spielbeginn
ist 16.00 Uhr. Die Vereine können untereinander einen früheren Spielbeginn
vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, gilt die angesetzte Zeit. Anträge
auf Spielverlegung müssen schriftlich erfolgen. Alles weitere regelt die BTO
des SB NRW.
(2)
Die
Bedenkzeit beträgt je Spieler/in zwei Stunden für 40 Züge. Nach der
Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde je
Spieler/in ausgeführt werden. Es gelten die FIDE Regeln für die Beendigung von
Partien durch Schnellschach, Artikel 10 der FIDE Spielregeln.
(3)
Die
Originale der Notationsformulare müssen binnen 2 Tagen vom gastgebenden Verein
an Joachim Ternes, Bischofsgrund 4, 48493 Wettringen, geschickt werden.
(4)
Der
gastgebende Verein meldet das Spielergebnis binnen 2 Tagen (Datum des
Poststempels) nach Beendigung des Kampfes mit einer Spielberichtskarte an den
2.Spielleiter. Spielberichtskarten ohne Poststempel müssen bis zum dem Spieltag
folgenden Dienstag bei dem 2.Spielleiter abgegeben werden. Das Endergebnis und die Einzelergebnisse sind
vom gastgebenden Mannschaftsführer bis spätestens 22.30 Uhr telefonisch an
Bernd Lerke, Tel.: 02573/1659 (AB) durchzugeben. Gleichwertig zur
telefonischen Meldung ist die Eintragung der Mannschafts- und Einzelergebnisse
auf der Internetseite http://www3.milon.de/
bis dem Spieltag folgenden Tag 11.30 Uhr.
6. Bußen
(1)
Bei
Nichtantreten zu den Mannschaftskämpfen werden folgende Bußen verhängt:
·
entschuldigtes Nichtantreten 50 EURO.
·
Wiederholungsfall 100 EURO.
·
unentschuldigtes Nichtantreten 125 EURO.
·
Wiederholungsfall 175 EURO.
·
unentschuldigtes Nichtantreten bei Heimspielen 250 EURO.
(2)
Bei
entschuldigtem Nichtantreten gilt als Entschuldigung eine schriftliche Absage
drei Tage vor dem Spieltermin (Datum des Poststempels).
(3)
Ein
Verein der das Spielergebnis später als zwei Tage nach Beendigung des Kampfes
meldet (Datum des Poststempel) wird mit einer Geldbuße in Höhe von 20 EURO
belegt. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Spieljahres (deutliche Erhöhung
bei weiteren Verstößen ) mit 30 EURO.
(4)
Weitere
Geldbußen:
·
Versäumnis der telephonischen Meldung am Spieltag 10 EURO.
·
Wiederholungsfall 20 EURO.
·
Freilassen eines Brettes: 30 EURO.
·
Verstoß gegen die Pflichten des Mannschaftsführers 25
EURO, im Wiederholungsfall (deutlichen Erhöhung bei weiteren Verstößen) bis
100 EURO.
(5)
In
Ausnahmefällen kann der 2.Spielleiter niedrigere Bußen verhängen.
7. Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung
kann innerhalb von 10 Tagen beim Verbandsspielleiter Konstantin Rapatinski,
Kirchhoffweg 72, 48159 Münster Protest gemäß Ziffer 9 ff. der
Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen (BTO) eingelegt werden. Der
gesamte Schriftverkehr ist in zehnfacher Ausfertigung dem Verbandsspielleiter
zuzu-senden. Die Protestgebühr (90,00 EURO) ist in Form eines
Verrechnungsschecks beizufügen.