Schachverband Münsterland
Mitglied des Schachbundes Nordrhein-Westfalen e.V.
2. Verbandsjugendwart
Ausschreibung und
Turnierordnung VJL für die Saison 2006/2007
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Liebe Schachfreunde!
Bitte gebt mir nach den Runden das Ergebnis telefonisch (kein
Handy mehr!!) oder lieber noch per Email direkt
am selben Abend noch bekannt, damit ich die Auslosung der nächsten Runde
zeitnah vornehmen kann.
Des Weiteren kann ich dann die Ergebnisse direkt auf der
Homepage des SC Falke Saerbeck http://falke-schach.de/schach
veröffentlichen. Später werden die Ergebnisse auch immer wie gewohnt auf der
Seite des Schachverbandes zu finden sein.
Die Mannschaftsmeldung ist bis zum 20.08.06 (Datum des
Poststempels) an den zuständigen Turnierleiter zu senden. Bei Überschreiten
des Meldetermins kann eine Geldbuße von 25 EUR verhängt werden. Unterbleibt
die Meldung auch trotz Anmahnung,
wird diese Mannschaft von der Meisterschaft ausgeschlossen und steht als erster
Absteiger fest (VJA-Beschluß vom 15.06.94). Die Mannschaft ist nach Spielstärke
aufzustellen, bei signifikanten Abweichungen kann der Spielleiter die Meldung
zurückweisen.
SG Ahaus/Wessum
Turm Raesfeld/Erle
1.Runde 24.09.06
SVB Reken
2.Runde 22.10.06
SV
Heiden
SF Stadtlohn
4.Runde 17.12.06
SC Hiltrup
SC Steinfurt
5.Runde 28.01.07
SK Münster II
SV Südlohn II
6.Runde 25.02.07
SKK Nordwalde
SK Westbevern
7.Runde 22.04.07
Stichkampftermin:13.05.06
1. Modus
Gespielt
wird mit 14 Mannschaften 7 Runden Schweizer System. Die Startnummern der
Mannschaften und die daraus resultierende Auslosung der ersten Runde ergeben
sich aus dem DWZ-Schnitt der ersten sechs Bretter. Sollte dort ein Spieler keine
DWZ besitzen, so wird er mit 800 Punkten bewertet. Die Auslosung der weiteren
Runden erfolgt in der Woche nach dem vorherigen Spieltag und wird den
Jugendwarten noch in jener Woche mitgeteilt.
2. Die Termine
sind bindend; Spielbeginn ist jeweils 14.00 Uhr. Nichtantreten wird mit Verlust
des Kampfes und einer Geldbuße in folgender Höhe geahndet:
a) unentschuldigtes Nichtantreten
einer Heimmannschaft
50,- EUR
b) in den übrigen Fällen
40,- EUR
Vorverlegungen können mit Ausnahme der letzten Runde
einvernehmlich erfolgen; jedoch ist der Turnierleiter schriftlich zu
benachrichtigen. Nachverlegungen sind nur mit Zustimmung des Turnierleiters möglich;
dabei ist § 12 BTO unbedingt einzuhalten.
3. Die Bedenkzeit
beträgt 2 Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie.
4. Der Rückzug
einer Mannschaft nach Ablauf der Saison 06/07 ist dem Turnierleiter spätestens
bis zum 01.06.07 (Poststempel) schriftlich mitzuteilen. Bei verspätetem Rückzug
kann eine Geldbuße von 50,- EUR verhängt werden
(VJA-Beschluß vom 28.06.93).
5. Auf- und
Abstieg
Die erste Mannschaft der Jugendliga steigt in die
NRW-Jugendliga auf.
Die Anzahl der Absteiger in die Bezirke richtet sich nach der
Zahl der Absteiger aus der NRW-Liga und der zurückziehenden Mannschaften.
Grundsätzlich steigt die letztplazierte Mannschaft ab.
6. Entscheidung bei Punktgleichheit
6.1 Sind
auf Auf- bzw. Abstiegsplätzen genau zwei Mannschaften punktgleich und
ist die Auf/Abstiegsfrage dadurch nicht geklärt, gibt es einen Stichkamp
zwischen den jeweiligen beiden Mannschaften. Endet dieser Stichkampf
unentschieden, so entscheiden folgende Kriterien in dieser Reihenfolge:
1. die Berliner Wertung aus dem
Stichkampf
2. die Buchholzzahl im Turnier
3. die Brettpunkte im Turnier
4. das Ergebnis des direkten
Vergleiches im Turnier
5. das Los
6.2 Sind
auf Auf- bzw. Abstiegsplätzen drei oder mehr Mannschaften punktgleich
und ist die Auf/Abstiegsfrage dadurch nicht geklärt, gibt es keine Stichkämpfe.
Stattdessen entscheiden folgende Kriterien in dieser Reihenfolge :
1. die Buchholzzahl im Turnier
2. die Brettpunkte im Turnier
3. das Ergebnisse der direkten
Vergleiche im Turnier
4. das Los
6.3 Wenn bei
Gleichstand in den Mannschaftspunkten in der Brettpunktwertung einer der
betroffenen Mannschaften Punkte aus einem kampflosen 6:0 Gewinn enthalten sind,
werden sowohl diese Brettpunkte als auch die Brettpunkte der übrigen
punktgleichen Mannschaften gegen diesen Gegner aus der Wertung gestrichen.
7. Spielberechtigungen/Rangfolge
Es dürfen nur Spieler mit gültiger Spielgenehmigung und mit
einem Geburtsdatum 01.01.87 oder später eingesetzt werden (§ 3.1 BTO)
Jugendmannschaften haben eigene Rangnummern; auf den
Spielberichtskarten sind nur die Rangnummern der Jugend einzutragen. Ständige
Ersatzspieler können beliebig oft, Ersatzspieler aus unteren Mannschaften höchstens
zweimal in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Auf § 10.4 BTO wird
hingewiesen.
Wird ein Spieler eingesetzt, der nicht in der veröffentlichten
Mannschaftsmeldung steht, so ist dem Spielbericht eine Kopie der vorläufigen
Spielgenehmigung (oder des Passes,
falls dieser bereits vorliegt) beizufügen.
Setzt eine Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler
ein, so gilt der Mannschaftskampf an allen Brettern als verloren.
8. Spielberichtskarten sind gemäß VJA-Beschluß vom
12.06.92 spätestens am Montag nach dem Wettkampftag an den Turnierleiter
abzusenden (Poststempel!). Verspätetes Absenden wird sofort mit einer Geldbuße
von 5,- EUR belegt. Im Wiederholungsfall erhöht sich die Buße auf 10,- EUR.
Die Geldbuße für unterlassenes Zusenden beträgt 12,50 EUR (Wiederholungsfall
25,- EUR). Bei unvollständig ausgefüllten Spielberichten (Rangnummer, Name,
Vorname) werden ebenso Bußen verhängt wie bei der Zuwiderhandlung gegen Punkt
6. Auf § 8 BTO wird hingewiesen. Zusätzlich ist das Ergebnis dem
Spielleiter telefonisch, elektronisch oder per SMS noch am Spieltag zu melden.
9. Turniersaal/Spiellokal
Im Turniersaal herrscht generell Rauchverbot; Zuwiderhandlung
hat nach einer einmaligen Verwarnung den Verlust der Partie zur Folge (Stören
des Gegners i.S.v. § 6.7 BTO). In Gaststätten dürfen aus Gründen des
Jugendschutzes keine Jugendkämpfe ausgetragen werden.
10. Leitung der Mannschaftskämpfe
Die Mannschaftskämpfe werden von den Mannschaftsführern
kollegial geleitet. Auf Antrag eines Vereins kann auf dessen Kosten ein
Schiedsrichter eingesetzt werden. Der Turnierleiter kann einen Schiedsrichter
einsetzen und über die Kostenverteilung entscheiden, wenn er Anlass für die
Vermutung hat, der Kampf werde nicht ordnungsgemäß ablaufen.
11. Diese Turnierordnung, die Mannschaftsaufstellungen, die
JSpO ML, die JSpO NRW sowie die BTO in allen hier nicht besonders angesprochenen
Punkten sind verbindlich.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung ist das Rechtsmittel des Protestes
möglich (§ 9.2 BTO). Der Protest ist mit Begründung innerhalb von 10 Tagen (§
9.5 BTO) in 10facher Ausfertigung und mit der Gebühr von 75,- EUR (§ 9.8 BTO)
als Verrechnungsscheck an den Verbandsspielausschuß, zu Händen des
Verbandsspielleiters Bernd Lerke, Bahnhofstr. 10, 48356 Nordwalde, zu senden.
Die Frist rechnet vom Datum des Poststempels der angefochtenen Entscheidung (der
Umschlag ist zum Beweis mit einzusenden) bis zum Datum des Poststempels des
Rechtsmittels (§ 9.6 BTO).
Viele Grüße
Lucas Kipp